4.4 Forschung und Lehre

Die Forschungsförderung geschieht in der Bundesrepublik Deutschland zum Großteil über Drittmittel (außerhalb der etatmäßigen Grund- und Personalausstattung der Universitäten u. a. Einrichtungen) aus verschiedenen Quellen. Nach Zahlen von 1990 erhielten die Hochschulen ihre Drittmittel für die Forschung zu 37% von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die durch Bund und Länder finanziell derzeit mit einem Gesamtetat von ca. 2 Milliarden DM pro Jahr ausgestattet wird. Etwa 29% der Drittmittel kamen aus anderen Etats des Bundes, 15% aus der Wirtschaft und von Verbänden sowie 10% von Stiftungen und Fördergesellschaften (VW-Stiftung, Robert-Bosch-Stiftung usw.). Nach den Zahlen des Faktenberichts 1998 zum Bundesbericht Forschung zu sogenannten Drittmitteln (Ist-Erhebung 1995) verteilen sich die 4,5 Milliarden DM Drittmittel - von insgesamt 14,4 Milliarden DM für Forschung und Entwicklung der Hochschulen - wie folgt: DFG 1,7 Milliarden DM, Bund 1,1 Milliarden DM, Länder 0,1 Milliarden DM, Ausland/internationale Organisationen 0,3 Milliarden DM sowie Wirtschaft und Stiftungen 1,2 Milliarden DM. Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird dagegen durch die Länder bzw. die Träger der Hochschulen bereitgestellt. Forschung und Entwicklung wird in Deutschland vom Bund, den Ländern und der Wirtschaft finanziert und wird von der Wirtschaft, den Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen durchgeführt. Zu außeruniversitären Einrichtungen gehören: Max-Planck-Institute, die Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft, des Frauenhofer Instituts sowie Bundes- und Landeseinrichtungen für Forschungsaufgaben.

Staatliche Maßnahmen zur Förderung eines bestimmten Forschungsbereichs sind daher einerseits über eine direkte Förderung vor allem des Bundes (Projektförderung, Anregung zur Einrichtung von Forschungsinstitutionen) denkbar, andererseits über Empfehlungen an die DFG sowie über eine Kooperation mit einschlägig tätigen Gesellschaften und Stiftungen. Indirekt können die von den Ländern finanzierten, in bezug auf die Einrichtung und Ausstattung von Fachbereichen selbstverwalteten Universitäten gebeten werden, das Gebiet "neue religiös-weltanschauliche Bewegungen und Psychokulte" künftig bei der Grundmittel- und Personalplanung stärker zu berücksichtigen. Die konkreten Wege zur Verwirklichung der nachstehend gegebenen Empfehlungen der Kommission können in diesem Rahmen allerdings nicht näher diskutiert werden.

Die Enquete-Kommission konnte für ihre Arbeit auf einen umfangreichen Literaturbestand sowie auf Erfahrungen aus der Praxis zurückgreifen, die zusammengenommen eine Analyse der mit den sogenannten Sekten und Psychogruppen verbundenen Problemlagen ermöglichten und zur Beschreibung eines politischen Handlungsbedarfs in mehreren Problemfeldern führte. Defizite an wissenschaftlicher Erkenntnis können daher nicht als Legitimation des Nichthandelns herangezogen werden; gerade in einigen Konfliktfeldern mit besonders dringendem Handlungsbedarf fanden sich vergleichsweise sehr nützliche Daten. Auf der anderen Seite stellte die Kommission in mehreren Bereichen ihres Untersuchungsfeldes erhebliche Forschungsdefizite fest, die der Beschreibung und Analyse der Probleme auch Grenzen setzten. Zum Teil fehlten die einschlägigen Befunde in der internationalen wissenschaftlichen Literatur, zum Teil war in Deutschland im Vergleich zum internationalen Stand der Wissenschaft ein Rückstand zu konstatieren. Teilweise fehlte es daran, daß die in der Praxis (zum Beispiel von Beratungsstellen und staatlichen Stellen) erworbenen Kenntnisse nicht zentral gesammelt sowie nicht hinreichend systematisiert und wissenschaftlich reflektiert wurden. Von daher sind sowohl strukturelle als auch thematische Defizite der einschlägigen Forschung festzustellen (siehe hierzu Kapitel 6.2.9).